Neubauten müssen sofort mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Die Eigentümer vorhandener Wohnungen und Gebäude müssen die lebensrettenden Geräte bis zum 31. Dezember 2017 nachrüsten. Die unmittelbaren Besitzer der Wohnung, bei Mietwohnungen die Mieter, müssen die Betriebsbereitschaft sicherstellen.
Anschaffungskosten sind nicht umlagefähig, sie gelten aber als Modernisierungskosten (sonstige Betriebkosten).
Wartungskosten sind als fortlaufend entstehende Kosten umlagefähig.
Zur eigenen Sicherheit sollte in jedem Haushalt ein funktionstüchtiger Feuerlöscher bereitstehen, und Rauchmelder installiert sein!
Ein frühzeitiger, effektiver Alarm durch einen automatischen Melder ist von großer Bedeutung.
Automatische Brandmelder können Brände oder deren Entstehung erkennen und daher die Gefahr einer Ausbreitung wesentlich minimieren..
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