Wartung von Feuerlöschern
Wann muss ich meinen Feuerlöscher überprüfen lassen?
Wer bereits einen Feuerlöscher hat, sollte unbedingt darauf achten, dass er regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre sachkundig geprüft wird. Denn nur Feuerlöscher, deren Lösch- und Treibmittel auf ihre Wirksamkeit überprüft wurden, sind im Ernstfall auch voll funktionstüchtig. Die fachgerechte Prüfung und Wartung allein dauert je nach Gerätetyp grundsätzlich mindestens ca. 15-25 Minuten ohne Rüstzeit und Bereitstellung. Die Prüf- und Wartungskosten betragen je nach Aufwand ca. 25 bis 40 Euro. Diese Rechnung ist nach § 35a, Abs.2 Satz 2 EStG steuerlich absetzbar
Ich empfehle nur absolut zuverlässige Feuerlöscher, die Sie auch bei mir erhalten können, im Ernstfall hilft nur ein Markenprodukt Anschaffungskosten sind nicht umlagefähig, sie gelten aber als Modernisierungskosten (sonstige Betriebkosten). Wartungskosten sind als fortlaufend entstehende Kosten umlagefähig. | Ich Walter Marchner bin Sachkundiger nach DIN 14 406 Teil 4 und befähigte Person gemäß § 15 BetrSV i.V.m. TRBS 1203-2 Prüfung, Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern und befähigte Person nach § 15 BetrSV entsprechend TRBS 1203-2 gemäß der Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF e.V. und erfülle diese Anforderungen. |
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