Logo Brief ganz klein25

Foto für Kalender 2015

    Letzte Änderung  02.01.2019

uw-pkt
Logo3

Häufig gestellte Fragen

Ich habe mein Bestes getan, um eine Website zu erstellen, die den Bedürfnissen meiner Kunden zuvorkommt und diese erfüllt. Aus diesem Grund habe ich eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie mich unter 08153/89580 oder Walter.Marchner@t-online.de.

  • Woher weis ich, wie gut oder schlecht meine Einzelraumfeuerstätte ist?
  • Wann ein Austausch oder eine Nachrüstung erfolgen muss?
  • Änderung der 1. BimSchV ( Erste Verodnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes)
  • Was hat der Betreiber zu tun?                                                                                                                                 Sie schauen nach, wann Ihr  Kaminofen eine Typenprüfung erhalten hat, das ist oft am Ofen ablesbar (Typenschild).   Oder Sie können den Hersteller des Ofens fragen. Wenn er nicht die Grenzwerte der Stufe 1 einhält, dann ist er vor Baujahr 1975 bis Ende 2017 nachzurüsten oder auszutauschen.
  • Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme:
    • Öfen von 1975 - bis 1984 - Termin bis Dez. 2017
    • Öfen von 1985 bis 1994 - Termin bis Dez. 2020
    • Öfen von 1995 - bis 22.03.2010 Termin bis Dez. 2024
  • Wann hat der Betreiber nichts zu tun ?                                                                                                                  Von der Filternachrüstung bzw. vom Austausch ausgenommen sind: Grundöfen, offenes Kamine, Herde, Badeöfen sowie Öfen die vor 1950 errichtet worden sind.
  • Planen Sie die Anschaffung einer neuen Feuerstätte?                                                                                      Kaufen Sie nur noch neue Öfen die diese Norm der 1. BimSchV erfüllen, achten auf das DIN Plus-Zeichen, Ü-Zeichen oder CE sowie Münchner- oder Regensburger Norm. Kaufen Sie am besten keine gebrauchten Öfen vor Baujahr 1995 denn ab diesem Baujahr sollte die Feuerstätte die Norm der 1. BimSchV erfüllen. Laut der Bayerischen Bauordnung dürfen neu errichtete Feuerstätten erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Kaminkehrermeister die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Anlage geprüft hat.

Bitte informieren Sie mich schon in der Planungsphase über die Errichtung einer Feuerstätte in Ihrem Anwesen damit die Abnahme vor Inbetriebnahme entsprechend eingeplant und durchgeführt werden kann.

    Die aktuelle Feinstaubdiskussion erfordert eine fachgerechte Handhabung der Feuerstätten

    So lesen Sie Ihre Rechnung vom Kaminkehrer:

    mit den nachfolgenden Erläuterungen möchte ich einige Begriffe klären und Ihnen damit das Verständnis für meine Rechnung nach der neuen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) erleichtern. Die KÜO beinhaltet neue Bezeichnungen, Abkürzungen und Arbeitswerte. Diese Verordnung wurde vom Bundeswirtschaftsministerium am 16 16.06.2009 erlassen und trat ab dem 01.01.2010 in Kraft.

     

Rechnungserklärung

1 Anschrift des Grundstückseigentümers: der hier genannte Grundstückseigentümer hat die Gebühr zu tragen

2 Anschrift des Gebäudes: für welches die Rechnung ausgestellt wurde

3 Rechnungsdatum und Rechnungsnummer: bitte bei der Zahlung immer mit angeben.

4 Grundwert: Der Grundwert ist Teil der Arbeitsleistung des Kaminkehrers, die unabhängig von der Anzahl der Schornsteine oder Feuerstätten anfällt. Es werden damit die notwendigen Vorbereitungszeiten für Kaminkehrertätigkeiten abgegolten, die vom Betreten des Grundstücks bis zum Erreichen des  Arbeitsplatzes (z.B. Speicher, Keller, Wohnung, Feuerstätte), sowie fürie Bürotätigkeiten benötigt werden. Der Grundwert fällt bei jedem Kehr- oder Überprüfungstermin einmal an und wird in Abhängigkeit der auszuführen den Arbeiten unterschiedlich bemessen.

5 Kehrungen (feste Brennstoffe) bzw. Überprüfungen von Abgasanlagen (flüssig – gasförmige Brennstoffe): Je nach angeschlossener Feuerstätte und deren Benutzung wird ein Schornstein / Abgasleitung einmal oder mehrmals im Jahr gereinigt bzw. überprüft. Gasschornsteine bzw. Abgasleitungen werden je nach Bauart jährlich oder alle zwei Jahre auf freien Querschnitt, einwandfreie Funktion, Sicherheit überprüft und gereinigt. Enthalten sind hier die gesamten Arbeiten und Kosten die für die Reinigung oder Überprüfung notwendig sind. Berechnet wir hier jeder volle und angefangene Meter.

6 Die BImSchV- oder Emissions-Messung: wird auf der Grundlage der 1. BImSchV zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchgeführt und die not-wendige Abgaswegeüberprüfung an einer Öl- oder Gasfeuerstätte   nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Je nach Bauart wird die Feuerstätte jährlich oder alle zwei Jahre überprüft. In dem Betrag sind die Arbeiten und   Kosten für die Unterlagen,  Anmeldungen, Messgeräteüberprüfungen, Statistiken, Datenverwaltung und die jeweilige Messzeit enthalten

7 Anteilige Fahrtpauschale je Nutzungseinheit: Diese Gebühr deckt alle im Kehrbezirk notwendigen Fahr- und  Wegezeiten pauschal ab, die zur Erledigung von  Kaminkehrerarbeiten geleistet werden müssen. Hierin  eingeschlossen sind auch zeitliche Aufwendungen aufgrund besonderer Terminwünsche unserer Kunden. Jede selbständige Wohnung, in der Kaminkehrertätigkeiten zu erledigen sind, ist eine Nutzungseinheit. Die Wegepauschale fällt bei jedem notwendigen Arbeitsgang in der Nutzungseinheit an. Bei der Fahrtpauschale handelt es sich um einen Durchschnittssatz der auch berücksichtigt, dass in Mehrfamilienhäusern mehrere Wohneinheiten an einem Tag bearbeitet werden können. Der Gesetzgeber hat sich bewusst bei der Fahrtpauschale zu einer Verteilung dieser Last für alle Nutzer einer Feuerungsanlage entschieden, unabhängig von dem zu leistenden Arbeitsaufwand vor Ort.

8 Feuerstättenschau: Sie dient der Bauzustandsbesichtigung und in erster Linie der Sicherstellung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen durch eine ganzheitliche inaugenschein-nahme. Dabei werden auch die Anlagenteile besichtigt, die bei den sonstigen wiederkehrenden Arbeiten nicht begutachtet werden. Es wird beispielsweise darauf geachtet, ob sich die Feuerstätten, die Abgasführung oder Einrichtungen der Brennstoffversorgung in einem einwandfreien Zustand befinden. Die Kosten für die Feuerstättenschau werden in dem Jahr der Durchführung berechnet.

9 Feuerstättenbescheid: Aufgrund des neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes hat der zuständige bevollmächtigte Kaminkehrermeister in dem Gebiet, in dem er die Feuerstättenschau durchführt, einen so genannten Feuerstättenbescheid auszustellen. Dieser Bescheid wird ausdrücklich vom Bundes-Wirtschaftsministerium gefordert und  muss jedem Kunden, in deren eigenem Interesse zugestellt werden.

Darin sind dann alle in Ihrem Anwesen durchzuführenden  Tätigkeiten mit den dazu gehörenden Terminen aufgelistet. Der  Feuerstättenbescheid ist kostenpflichtig.

Die Rechnungen für meine Arbeiten setzen Sie einfach von der Steuer ab!  Einen Steuerbonus wird vom Finanzamt gewährt bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt, das entspricht 20 Prozent von jährlich maximal 6.000 Euro, die für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten ausgegeben werden. Beim Kaminkehrer zä hlen zu den begünstigten Leistungen: Messungen, Reinigungs-, Kehr- und Überprüfungsarbeiten..

Wichtige Informationen Ihres Kaminkehrermeisters zu den gesetzlichen Neuerungen ab dem 01.01.2013 im Kaminkehrerhandwerk

  • Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
  • Die Europäische Kommission war der Auffassung, dass das geltende Schornsteinfegergesetz nicht mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar war. Auf Drängen der EU-Kommission hat die Bundesregierung das deutsche Schornsteinfegerrecht liberalisiert. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens werden Haus- und Wohnungseigentümer deutlich stärker in die Verantwortung genommen.

    Nur ein Schornsteinfegerbetrieb darf mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt werden, sofern es sich um einen Betrieb des Schornsteinfeger- handwerks handelt, der die handwerksrechtlich erforderliche Qualifikation besitzt und registriert ist. In diesem Fall sind Sie als Eigentümer in der Verantwortung, dass die Arbeiten ordnungsgemäß (also durch einen zugelassenen Betrieb) ausgeführt werden. Ihnen, als Eigentümer obliegt die Pflicht, den Nachweis der Arbeitsausführung im Wege eines Formblattnachweises gegenüber mir als Ihrem bevollmächtigten Kaminkehrermeister termingerecht zu führen. Ab dem Jahr 2013 können Sie diese Tätigkeiten, die nicht im hoheitlichen Aufgabenbereich liegen, von jedem beliebigen Kaminkehrer-Betrieb durchführen lassen.

  In der Hoffnung, dass Sie auch über das Jahr 2013 hinaus auf mich vertrauen, versichere ich Ihnen, dass sowohl in der Zukunft wie auch jetzt schon alle notwendigen Arbeiten von mir und meinen Mitarbeitern weiterhin fachgerecht durchgeführt werden.

        Die Kehrbezirke bleiben erhalten, d.h. der für Ihr Grundstück zuständige bevollmächtigte-Kaminkehrermeister ist auch künftig für die Sicherheit Ihrer Feuerungs- und Abgasanlage verantwortlich.

Der Feuerstättenbescheid

Die Änderung des neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz (SchfHwG) verpflichtet den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, für die Gebäude, in denen eine Feuerstättenschau        durchgeführt wird, einen sogenannten Feuerstättenbescheid auszustellen. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätten einschließlich   Abgasanlagen) dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nach erfolgter Feuerstättenschau erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Dieser gibt Ihnen als Eigentümer Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsanlagen und in welchen Zeiträumen durchzuführen sind. Aufgrund des Aufwandes für den Feuerstättenbescheid ist dieser kostenpflichtig. Im neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz ist der Feuerstättenbescheid verankert und muss jedem Kunden zugestellt werden.

[Home] [Feuerlöscher] [Rauchmelder] [Verkauf] [Service] [Leistungen] [Häufige  Fragen] [Ausbildung] [Meine Mannschaft] [Kontakt]
Vereinbarung