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    Letzte Änderung  02.01.2019

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Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis im Gebäudebestand ab 2008 Pflicht

Stufenweise Einführung der Energieausweise laut EnEV (Energieeinsparverordnung). Er soll Immobilienkäufern und Mietern Anhaltspunkte über die Höhe des Energieverbrauches geben. Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie muss der Energieausweis vorliegen.

Der Energiebedarfsausweis enthält eine detaillierte Vor-Ort-Energieanalyse, ein ausführliches schriftliches Gutachten sowie individuelle Sanierungsvorschläge für Ihr Gebäude mit Wirtschaftlichkeitsberechnung. Empfiehlt sich, wenn Sie Ihr Gebäude energetisch auf  den neuesten Stand bringen wollen. Welches Schadstoffpotential kann vermieden werden?

Ich als geprüfter Gebäudeenergieberater (mit Eintragung bei der DENA Deutsche Energie-Argentur) würde Ihnen gerne die Einsparpotentiale Ihres Gebäudes und Sanierungsvorschläge aufzeigen.

Der Kaminkehrer - Ihr persönlicher neutraler Energieberater

Gute Beratung ist unerlässlich – der Staat fördert mit Zuschüssen!

Sollte ich Ihr Interesse geweckt haben, würde ich mich über Ihren Anruf oder eine Nachricht freuen.

Tel.: 08153/89580 oder Walter.Marchner@t-online.de

 

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